- ober...
- ober… ['o:bər…] <Adj.; nur attributiv:
1. (von zwei oder mehreren Dingen) über dem/den anderen gelegen, befindlich; [weiter] oben liegend, gelegen:die obere Hälfte; in der oberen Schublade; in einem der oberen Stockwerke; die oberen Zweige erreicht man nur mit der Leiter; sie drückte auf den oberen Knopf.2. dem Rang nach, in einer Hierarchie o. Ä. über anderem, anderen stehend:die oberen Instanzen; die oberen Klassen, Schichten der Bevölkerung.
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Ober...2 〈in Zus.〉1. am weitesten oben befindlich, z. B. Oberarm, Oberbekleidung2. 〈in geograf. Namen〉 der am höchsten gelegene Teil von ..., z. B. Oberbayern, Oberitalien3. höchst umfassend, allein verantwortlich, z. B. Oberbefehlshaber, Oberbegriff, Oberleitung4. am höchsten im Rang stehend, z. B. Oberbürgermeister————————ober..., Ober...1 〈umg.; in Zus. mit Subst. u. Adj. zur Steigerung od. Verstärkung des Begriffs〉 sehr, besonders, äußerst, z. B. oberdumm, oberlangweilig, Obergauner, Oberbonze* * *
ober... <Adj.> [mhd. obere, ahd. obaro, Komp. von 2↑ob]: 1. a) (von zwei od. mehreren Dingen) über dem/den anderen gelegen, befindlich; [weiter] oben liegend, gelegen: sie drückte auf den oberen Knopf; die obere Reihe; am oberen Rand des Briefbogens; die oberen Zweige erreichte man nur mit der Leiter; die oberen Luftschichten der Atmosphäre; das oberste Stockwerk; die oberste Stufe; Ü die Wahrheit ist oberstes (wichtigstes, höchstes) Gebot; Ü Das Ankurbeln der Wirtschaft hat oberste (höchste) Priorität (natur 5, 1991, 41); *das Oberste zuunterst kehren (ugs.; alles durchwühlen, durcheinander bringen); b) der Quelle näher gelegen: die obere Elbe; am oberen Teil des Rheins. 2. dem Rang nach, in einer Hierarchie o. Ä. über anderem, anderen stehend: die oberen, obersten Instanzen; die oberen Schichten der Gesellschaft; die oberen Klassen sind in einem anderen Gebäude untergebracht; die oberen Lohngruppen. 3. der Unterseite abgekehrt: die obere Seite von etw. 4. ↑oben (1 b) befindlich: sie sitzt am oberen Ende des Tischs, der Tafel.
Universal-Lexikon. 2012.